Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsrückabwicklung

Lebens- und Rentenversicherungen prüfen

Rückabwicklung statt Stillhalten

Viele Lebens- und Rentenversicherungen sind nicht einfach unrentabel, sondern rechtlich angreifbar.

In zahlreichen Fällen wurden Widerrufsbelehrungen fehlerhaft erteilt. Die Folge: Ein Rücktritt vom Vertrag kann auch Jahre später möglich sein.

Nicht aus Kulanz.
Sondern aus Recht.


Was eine Rückabwicklung bedeuten kann

Ist eine Rückabwicklung möglich, ist sie in vielen Fällen sinnvoller als eine klassische Kündigung.

  • Rückerstattung von Abschlusskosten
  • Rückzahlung von Verwaltungs- und Ratenzahlungszuschlägen
  • Geltendmachung von Nutzungs- oder Verzinsungsansprüchen

Das Ergebnis: In vielen Fällen erhalten Sie mehr Kapital, als es der reine Rückkaufswert bieten würde.


Für wen das relevant sein kann

Eine Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn Sie folgende Verträge besitzen:

  • Lebensversicherungen
  • Rentenversicherungen
  • Riester-Renten
  • Rürup-Verträge

Nicht jeder Vertrag ist rückabwickelbar. Aber viele werden nie geprüft.


Der richtige nächste Schritt

Keine Vermutungen. Keine Schnellschüsse.

Sondern eine sachliche, unverbindliche Prüfung Ihrer Verträge.

Wichtig zu wissen

  • keine pauschalen Versprechen
  • keine automatische Rückabwicklung
  • jede Entscheidung basiert auf einer individuellen Prüfung

Wer Sicherheit will, sollte nicht hoffen –
sondern klären.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2013 festgestellt, dass Kunden von Lebensversicherungen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung vom Vertrag unbefristet zurücktreten können. In diesem Fall können Sie sich die angefallenen Kosten zurückerstatten lassen. Das sind u.a. Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Ratenzahlungszuschläge. Außerdem können Sie eine Nutzungsentschädigung oder einen Entschädigungszins geltend machen. Ist eine Rückabwicklung Ihrer Police möglich, erhalten Sie mehr Geld als den Rückkaufswert bei einer vorzeitigen Kündigung. 

Wollen Sie prüfen, ob Ihre Versicherungsverträge (auch Riester-Renten- und Rürup-Verträge) die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung erfüllen?

Dann kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch. 

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